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Telemedizinische Versorgung bei Herzinsuffizienz
Teilnahme an der besonderen telemedizinischen Versorgung bei Herzinsuffizienz nach § 140a Abs. 4a SGB V für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

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Information
Was ist das AOK-TelemedizinProgramm?
Unter dem AOK-TelemedizinProgramm versteht man die besondere telemedizinische Versorgung bei Herzinsuffizienz für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auf Rechtsgrundlage von § 140a Abs. 4a SGB V. Ziel dieses Vertrags ist es, tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz zu verbessern.
Wer kann am AOK-TelemedizinProgramm teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die von der besonderen telemedizinischen Versorgung gem. § 140a Abs. 4a SGB V (AOK-TelemedizinProgramm) profitieren.
Hinweise zu Ihrer Teilnahme sowie zur Dauer und Mindestbindung
a) Allgemeines zur Teilnahme
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm ist freiwillig und kostenfrei. Erforderlich ist hierfür lediglich eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung. Diese können Sie an die Bayerische TelemedAllianz schicken oder auf der digitalen Plattform ausfüllen bzw. hochladen. Die Teilnahmeerklärung wird als gesicherter elektronischer Datensatz über die Managementgesellschaft an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland weitergeleitet (hierzu Ziffer 1 der Patienteninformation zum Datenschutz).
b) Dauer / Mindestbindung
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm erfolgt für 12 Monate (Mindestbindung) und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht gekündigt wird oder aus sonstigem Grund (siehe Buchstabe c) endet.
c) Ende / Kündigung
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraums schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus endet die Teilnahme mit dem Ende der Versicherung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder mit dem Ende der Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm.
d) Widerruf
Sie können die Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE. Blinde und Sehbehinderte werden im Bedarfsfall im Rahmen der Einschreibung mündlich über die Möglichkeit des Widerrufs der Teilnahme belehrt.
Welche Pflichten sind mit der Teilnahme am AOK-Telemedizin Programm verbunden?
Mit der Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm verpflichten Sie sich, grundsätzlich die Ihnen zur Verfügung gestellten telemedizinischen Geräte entsprechend der Einweisung zum täglichen Telemonitoring Ihrer Gesundheitsparameter zu nutzen.
Bei wiederholten Verstößen gegen diese Pflicht können die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE zum Ende des nächstmöglichen Quartals Ihre Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm kündigen. Hierüber werden Sie gesondert informiert und zunächst zu einem vertragskonformen Verhalten aufgefordert. Darüber hinaus ist bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem AOK-TelemedizinProgramm eine Beteiligung an den möglicherweise entstehenden Mehrkosten möglich.
Formular
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus.
