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Telemedizinische Versorgung bei Herzinsuffizienz

Teilnahme an der besonderen telemedizinischen Versorgung bei Herzinsuffizienz nach § 140a Abs. 4a SGB V für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

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Information

Unten finden Sie Informationen zum AOK- TelemedizinProgramm für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Klicken Sie einfach auf eine der Überschriften um mehr zu den einzelnen Punkten zu erfahren.
Was ist das AOK-TelemedizinProgramm?

Unter dem AOK-TelemedizinProgramm versteht man die besondere telemedizinische Versorgung bei Herzinsuffizienz für die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auf Rechtsgrundlage von § 140a Abs. 4a SGB V. Ziel dieses Vertrags ist es, tägliches Telemonitoring von Zeichen und Beschwerden der Indikation Herzinsuffizienz zu verbessern.

Wer kann am AOK-TelemedizinProgramm teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die von der besonderen telemedizinischen Versorgung gem. § 140a Abs. 4a SGB V (AOK-TelemedizinProgramm) profitieren.

Hinweise zu Ihrer Teilnahme sowie zur Dauer und Mindestbindung

a) Allgemeines zur Teilnahme
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm ist freiwillig und kostenfrei. Erforderlich ist hierfür lediglich eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung. Diese können Sie an die Bayerische TelemedAllianz schicken oder auf der digitalen Plattform ausfüllen bzw. hochladen. Die Teilnahmeerklärung wird als gesicherter elektronischer Datensatz über die Managementgesellschaft an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland weitergeleitet (hierzu Ziffer 1 der Patienteninformation zum Datenschutz).
b) Dauer / Mindestbindung
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm erfolgt für 12 Monate (Mindestbindung) und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht gekündigt wird oder aus sonstigem Grund (siehe Buchstabe c) endet.
c) Ende / Kündigung
Die Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraums schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus endet die Teilnahme mit dem Ende der Versicherung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder mit dem Ende der Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm.
d) Widerruf
Sie können die Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE. Blinde und Sehbehinderte werden im Bedarfsfall im Rahmen der Einschreibung mündlich über die Möglichkeit des Widerrufs der Teilnahme belehrt.

Welche Pflichten sind mit der Teilnahme am AOK-Telemedizin Programm verbunden?

Mit der Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm verpflichten Sie sich, grundsätzlich die Ihnen zur Verfügung gestellten telemedizinischen Geräte entsprechend der Einweisung zum täglichen Telemonitoring Ihrer Gesundheitsparameter zu nutzen.

Bei wiederholten Verstößen gegen diese Pflicht können die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die Managementgesellschaft Bayerische TelemedAllianz/aLIVE zum Ende des nächstmöglichen Quartals Ihre Teilnahme am AOK-TelemedizinProgramm kündigen. Hierüber werden Sie gesondert informiert und zunächst zu einem vertragskonformen Verhalten aufgefordert. Darüber hinaus ist bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem AOK-TelemedizinProgramm eine Beteiligung an den möglicherweise entstehenden Mehrkosten möglich.

Formular

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus.

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Mit der Angabe Ihrer oben genannten Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese für die Bearbeitung des Formulars einmalig verarbeiten dürfen. Wir benötigen von Ihnen zur weiteren Bearbeitung einige persönliche Angaben. Einige Felder sind entsprechend als Pflichtfeld eingerichtet (*). Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme bitten wir Sie auch um Angabe Ihrer Telefonnummer bzw. Ihrer E-Mail-Adresse. Wünschen Sie darüber hinaus künftig weitere Informationen über die Vorteile und Neuigkeiten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland oder zu privaten Zusatzversicherungen von Vertragspartnern der AOK, benötigen wir für die Verwendung Ihrer o. a. Daten Ihre weitergehende Einwilligung (siehe Einwilligung im Anschluss an diesen Datenschutzhinweis). Wir benötigen für Ihre Einwilligung Ihr Geburtsdatum, da Sie diese Erklärung erst abgeben können, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind. Empfänger Ihrer Daten können von uns beauftragte Dienstleister (insbesondere zur Telefonie sowie die Erstellung und den Versand von Briefen) sein. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligungen. Diese können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bisher auf der Grundlage dieser Einwilligung erfolgten Verarbeitung. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter der vorgenannten Adresse/Telefonnummer bzw. über das Kontaktformular des Datenschutzbeauftragten.

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