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Gesundheits-Apps: Vorteile der Digitalen Gesundheitsanwendung

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November 16, 2020

Gesundheits-Apps: Vorteile der Digitalen Gesundheitsanwendung

Könnte durch die Anwendung von Gesundheits-Apps das Gesundheitssystem verbessert werden? Die Digitalisierung ist zukunftsorientiert und kann Prozesse im geschäftlichen und sozialen Bereich optimieren. Die heutige Technologie kann somit vielfältige Vorteile im Gesundheitswesen anbieten. Zusätzlich zur kommenden elektronischen Patientenakte (ePA) könnte eine Gesundheits-App eine attraktive Alternative zur Karte sein. Gesundheitsdaten könnten in einer Datenbank gespeichert werden und somit schnell, einfach und sicher verfügbar werden. Weiterhin könnte verhindert werden, dass Karten gestohlen, verloren gehen oder beschädigt werden. Sorgen über den Schutz der Daten müssten sich die Patienten nicht machen. Digitale Gesundheitsdaten werden bereits durch eingeführte Gesetzgebungen geschützt: E-Health-Gesetz, Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) und Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).

Zugelassene Gesundheits-Apps

Zugelassene medizinische Apps als Medizinprodukte (medical devices) für Diagnose und Therapie von Erkrankungen sind bereits auf dem Markt und müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Durch die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) des DVG können seit Oktober 2020 medizinische Apps verschrieben werden, welche zur Kassenleistung für gesetzlich Versicherte werden. Die Kosten können von den Krankenkassen übernommen werden, wenn die Medizin-App vom behandelnden Arzt verschrieben wird und eine Diagnose des Patienten vorliegt. Zusätzliche Voraussetzungen für die Kassenleistung ist die Anwendung nur der Apps die auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft worden sind und unter https://diga.bfarm.de/de aufgerufen werden können.

Vorteile für Krankenkassen

Mittlerweile bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten Gesundheits-Apps für eine gesunde Lebensweise. Die App als Medizinprodukt wird die Regelversorgung in Bestand halten. Beispielsweise, dient die TÜV geprüfte CardioSecur Gesundheits-App als ein mobiles EKG Gerät. Für die Forschung des Bedarfs und Einflusses der digitalen Anwendungen in der Versorgung dürfen Krankenkassen nur anonymisierte Daten für die Datenauswertungen weiterleiten, welche nicht an Dritte übermittelt werden. Krankenkassen können die Entwicklung von digitalen Innovationen (digitale Medizinprodukte, telemedizinische Verfahren und IT-gestützte Versorgungverfahren) in Zusammenarbeit mit der Medizintechnik- und Softwareindustrie fördern und von Vorteilen profitieren.

Ferner können sich Krankenkassen durch das Einsetzen von bis zu 2 % ihrer Finanzreserven und die Anlagen in Investmentvermögen am Unternehmenskapital beteiligen, was verbindlich zu einer fachlich-inhaltlichen Kooperation ist. Im Zusammenhang dazu können Kassen nun wichtige Versorgungsverträge mit Herstellern von Medizinprodukten im Gebiet der digitalen Gesundheitsanwendung abschließen. Grundlegend für Medizin-Apps welche der Diagnose dienen, ist ein Vertragsarzt im Gebiet der Versorgung. Die Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz verpflichtet Krankenkassen Angebote anzubieten, welche als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Versicherte vorgesehen werden.

ePA-Versichertenhelpdesk & App

Durch die ePA können ab dem 01.01.2021 Patientendaten, wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, elektronische Medikationspläne, elektronische Arztbriefe und Notfalldatensätze elektronisch in einer App per Smartphone oder Tablet aufgerufen werden. Zudem können persönliche Daten durch die digitale Akte abgespeichert und verwaltet werden. Eine Anschlussverpflichtung an der Telematikinfrastruktur (TI) werden Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser haben. Im Gegensatz dazu ist der Anschluss für Hebammen und Physiotherapeuten freiwillig und eine Kostenerstattung ist möglich.

Gesetzliche Krankenkassen werden ab dem kommenden Jahr durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet sein ihren Versicherten die ePA anzubieten. Im Zusammenhang dazu müssen Krankenkassen einen Versichertenhelpdesk verfügbar machen. Mittels der Dienstleistung „ePA-Versichertenhelpdesk (ePA-VHD)“ bekommen sie die Unterstützung für die Abdeckung aller vorstehenden Verpflichtungen.

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