Krankenkassenwechsel & Elektronische Mitgliedsbescheinigung

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November 22, 2020

Krankenkassenwechsel & Elektronische Mitgliedsbescheinigung

Der Krankenkassenwechsel für Versicherte wird bald durch das MDK-Reformgesetz vereinfacht und ohne viele Komplikationen stattfinden. Vor genau einem Jahr wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 Bindungsfristen der Mindestmitgliedschaft von 18 auf 12 Monate verkürzt werden und somit auch die Möglichkeiten bei der Kündigung der Krankenkasse vereinfacht werden. Durch Leistungen der Krankenkassen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer von bürokratischer Arbeit und Papierbescheinigungen entlastet.

Bei möglicher Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, kann ein Krankenkassenwechsel weiterhin durch das bleibende Sonderkündigungsrecht durchgeführt werden ohne dass Bindungsfristen eingehalten werden müssen. Darüber hinaus wird keine Kündigung für ein Arbeitgeberwechsel oder ein Status nötig sein. Eine Krankenkassenkündigung ist erst dann erforderlich wenn der Versicherte von einer gesetzlichen zu einer privaten Kasse wechselt oder sich entscheidet in ein anderes Land zu ziehen. Allerdings ist es erforderlich, dass bei einem Krankenkassenwechsel ein Neuaufnahmeantrag von Seiten der Versicherten gestellt wird.

Einfache Sachbearbeitung durch Krankenkassenwechsel

Zusätzlich zu der ePA und dem ePA-VHD wird es nun für Arbeitgeber elektronische Mitgliedsbescheinigungen geben. Durch eine formlose Mitteilung der bestehenden Krankenkasse bei Beschäftigungsbeginn oder bei einem Krankenkassenwechsel des Arbeitnehmers entfällt die Bürokratie und die Meldung erfolgt durch ein Arbeitgeber-Meldeverfahren, welches anschließend mit einer Mitgliedsbestätigung erfolgreich stattfindet. Im Personalerhebungsbogen müssen die Angaben der Mitarbeiter von Arbeitnehmern korrekt sein. Daher sind Krankenkassen mit der Arbeit aufgefordert elektronische Meldeverfahren der Mitgliedschaften zu überprüfen. Die aLIVE-Service GmbH übernimmt für Krankenkassen die Sachbearbeitung von Anträgen und überprüft Mitgliedschaften sowie auch Bankverbindungen von Versicherten. Die hohe Qualität der aLIVE-Dienstleistungen ist durch die ISO 9001:2015 Zertifizierung zu beachten.

Rückmeldung der Krankenkassen

Künftig werden Krankenkassen deren Versicherten durch eine elektronische Rückmeldung über eine bestehende oder nicht bestehende Mitgliedschaft informieren. Eine Bestätigung kann für einen Zeitpunkt in der Zukunft angegeben werden. Falls der Arbeitnehmer falsche Angaben beim Arbeitgeber angibt, wird dieser eine Stornierung der Anmeldung durchführen müssen um einen neuen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Familienversicherung gilt als keine eigene Mitgliedschaft daher wird ‚Mitgliedschaft nicht bestätigt‘ als Rückmeldung erfolgen. Im Falle von PKV-versicherten Arbeitnehmern erfolgt dieselbe Rückmeldung der nicht bestehenden Mitgliedschaft, da diese privat versichert sind.

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