b

Zertifizierung für Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG

}

August 09, 2018

Zertifizierung für Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG

Magdeburg, im Juni 2018: Der aLIVE-Service GmbH wurde die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erteilt.

DIe Zertifizierung für Arbeitnehmerüberlassung erlaubt es der aLIVE-Service GmbH interessierten Unternehmen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) zur Arbeitsleistung überlassen. Vom Mitarbeitertyp und Anforderungsprofil her sind es Sozialversicherungsfachangestellte (SOFAs), die für qualifizierte sozialversicherungsrechtliche Sachbearbeitung, Telefonberatung, persönliche Kundenberatung und qualifizierten Schriftverkehr geeignet sind. Sie haben eine gute Kommunikationsfähigkeit mit ansprechenden Umgangsformen und ein ausgeprägtes dienstleistungsorientiertes Verhalten.

Mehr News & Insights?