{"id":11892,"date":"2020-11-16T21:26:00","date_gmt":"2020-11-16T20:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.alive-service.de\/?p=11892"},"modified":"2020-11-19T10:43:44","modified_gmt":"2020-11-19T09:43:44","slug":"gesundheits-apps-vorteile-der-digitalen-gesundheitsanwendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.alive-service.de\/news\/gesundheits-apps-vorteile-der-digitalen-gesundheitsanwendung","title":{"rendered":"Gesundheits-Apps: Vorteile der Digitalen Gesundheitsanwendung"},"content":{"rendered":"\n

K\u00f6nnte durch die Anwendung von Gesundheits-Apps das Gesundheitssystem verbessert werden? Die Digitalisierung ist zukunftsorientiert und kann Prozesse im gesch\u00e4ftlichen und sozialen Bereich optimieren. Die heutige Technologie kann somit vielf\u00e4ltige Vorteile im Gesundheitswesen anbieten. Zus\u00e4tzlich zur kommenden elektronischen Patientenakte (ePA)<\/a> k\u00f6nnte eine Gesundheits-App eine attraktive Alternative zur Karte sein. Gesundheitsdaten k\u00f6nnten in einer Datenbank gespeichert werden und somit schnell, einfach und sicher verf\u00fcgbar werden. Weiterhin k\u00f6nnte verhindert werden, dass Karten gestohlen, verloren gehen oder besch\u00e4digt werden. Sorgen \u00fcber den Schutz der Daten m\u00fcssten sich die Patienten nicht machen. Digitale Gesundheitsdaten werden bereits durch eingef\u00fchrte Gesetzgebungen gesch\u00fctzt: E-Health-Gesetz, Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) und Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).<\/p>\n\n\n\n

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Zugelassene Gesundheits-Apps<\/h2>\n\n\n\n

Zugelassene medizinische Apps als Medizinprodukte (medical devices) f\u00fcr Diagnose und Therapie von Erkrankungen sind bereits auf dem Markt und m\u00fcssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Durch die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) des DVG k\u00f6nnen seit Oktober 2020 medizinische Apps verschrieben werden, welche zur Kassenleistung f\u00fcr gesetzlich Versicherte werden. Die Kosten k\u00f6nnen von den Krankenkassen \u00fcbernommen werden, wenn die Medizin-App vom behandelnden Arzt verschrieben wird und eine Diagnose des Patienten vorliegt. Zus\u00e4tzliche Voraussetzungen f\u00fcr die Kassenleistung ist die Anwendung nur der Apps die auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalit\u00e4t vom Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gepr\u00fcft worden sind und unter https:\/\/diga.bfarm.de\/de<\/a> aufgerufen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

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Vorteile f\u00fcr Krankenkassen <\/h2>\n\n\n\n

Mittlerweile bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten Gesundheits-Apps f\u00fcr eine gesunde Lebensweise. Die App als Medizinprodukt wird die Regelversorgung in Bestand halten. Beispielsweise, dient die T\u00dcV gepr\u00fcfte CardioSecur Gesundheits-App als ein mobiles EKG Ger\u00e4t. F\u00fcr die Forschung des Bedarfs und Einflusses der digitalen Anwendungen in der Versorgung d\u00fcrfen Krankenkassen nur anonymisierte Daten f\u00fcr die Datenauswertungen weiterleiten, welche nicht an Dritte \u00fcbermittelt werden. Krankenkassen k\u00f6nnen die Entwicklung von digitalen Innovationen (digitale Medizinprodukte, telemedizinische Verfahren und IT-gest\u00fctzte Versorgungverfahren) in Zusammenarbeit mit der Medizintechnik- und Softwareindustrie f\u00f6rdern und von Vorteilen profitieren. <\/p>\n\n\n\n

Ferner k\u00f6nnen sich Krankenkassen durch das Einsetzen von bis zu 2 % ihrer Finanzreserven und die Anlagen in Investmentverm\u00f6gen am Unternehmenskapital beteiligen, was verbindlich zu einer fachlich-inhaltlichen Kooperation ist. Im Zusammenhang dazu k\u00f6nnen Kassen nun wichtige Versorgungsvertr\u00e4ge mit Herstellern von Medizinprodukten im Gebiet der digitalen Gesundheitsanwendung abschlie\u00dfen. Grundlegend f\u00fcr Medizin-Apps welche der Diagnose dienen, ist ein Vertragsarzt im Gebiet der Versorgung. Die F\u00f6rderung der digitalen Gesundheitskompetenz verpflichtet Krankenkassen Angebote anzubieten, welche als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) f\u00fcr Versicherte vorgesehen werden. <\/p>\n\n\n\n

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ePA-Versichertenhelpdesk & App <\/h2>\n\n\n\n
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Durch die ePA k\u00f6nnen ab dem 01.01.2021<\/strong> Patientendaten, wie Befunde, Diagnosen, Therapiema\u00dfnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, elektronische Medikationspl\u00e4ne, elektronische Arztbriefe und Notfalldatens\u00e4tze elektronisch in einer App per Smartphone oder Tablet aufgerufen werden. Zudem k\u00f6nnen pers\u00f6nliche Daten durch die digitale Akte abgespeichert und verwaltet werden. Eine Anschlussverpflichtung an der Telematikinfrastruktur (TI) werden Arztpraxen, Apotheken und Krankenh\u00e4user haben. Im Gegensatz dazu ist der Anschluss f\u00fcr Hebammen und Physiotherapeuten freiwillig und eine Kostenerstattung ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n

Gesetzliche Krankenkassen werden ab dem kommenden Jahr durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet sein ihren Versicherten die ePA anzubieten. Im Zusammenhang dazu m\u00fcssen Krankenkassen einen Versichertenhelpdesk verf\u00fcgbar machen. Mittels der Dienstleistung „ePA-Versichertenhelpdesk (ePA-VHD)<\/a>“ bekommen sie die Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Abdeckung aller vorstehenden Verpflichtungen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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