Arbeitsunfähigkeit ist in unserem Leben leider keine Seltenheit. Doch das Verfahren zur Meldung und Abwicklung von Krankmeldungen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat Einzug gehalten, und in Verbindung mit modernen Gesundheitsdiensten wie DeinArzt.digital ergeben sich neue Möglichkeiten und Vorteile für Patienten und Ärzte. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die eAU und ihre Anwendung in der modernen Medizin.
Aus AU wird eAU
Früher mussten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) persönlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das hat sich geändert. Wenn Ihr Arzt Sie krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie müssen sich also nicht mehr um den lästigen Gang zur Krankenkasse kümmern.
Sollte aus technischen Gründen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform von Ihrem Arzt. In diesem Fall müssen Sie diese manuell bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse gibt, diese so schnell wie möglich einreichen sollten. Ihr Arbeitgeber kann den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer Krankenkasse abrufen, ohne Einblick in Ihre Diagnosen zu erhalten.
Für Arbeitslosengeld- und Bürgergeldbeziehende gibt es eine besondere Regelung. Im Jahr 2023 benötigen sie immer noch eine Papierausfertigung für den Arbeitgeber, um die Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit nachzuweisen.
eAU: So funktioniert die elektronische Krankmeldung
- Elektronische Übermittlung an die Krankenkasse: Ihre Arztpraxis informiert die Krankenkasse elektronisch über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die Daten werden verschlüsselt an die Krankenkasse übertragen. Das bedeutet, dass Sie im Allgemeinen keine Bescheinigung mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Sollte die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis eine Papierbescheinigung. In diesem Fall müssen Sie diese sofort bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Alternativ können Sie vielen Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch digital übermitteln.
- Nachweis für Arbeitgebende oder die Agentur für Arbeit: Seit Januar 2023 gibt es eine wichtige Neuerung bei Krankmeldungen: Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für Ihren Arbeitgeber. Diese können die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden nur noch elektronisch bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Bitte beachten Sie: Wer arbeitsunfähig ist, muss sich dennoch unverzüglich bei der Arbeitsstelle krankmelden, zum Beispiel telefonisch. Daran ändert auch die Umstellung auf die digitale Bescheinigung nichts. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Während der Arbeitslosigkeit müssen Sie der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese kann bereits vor Ablauf der Frist verlangt werden.
- Nachweis für Versicherte: Auf Wunsch erhalten Sie weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit, einschließlich der Diagnosen, für Ihre eigenen Unterlagen.
Warum die Krankenkasse Ihre Krankmeldung benötigt
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie diesen Anspruch erhalten, benötigt die Krankenkasse die Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese wird von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt. Mit der eAU ist gewährleistet, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. So können mögliche Krankengeld-Zahlungen schnell erfolgen.
Es dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Das bedeutet, dass Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am Tag nach der vorherigen Bescheinigung feststellen muss. Wenn dies an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag geschieht, reicht es aus, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit am nächsten Werktag festgestellt und an die Krankenkasse übermittelt wird. Andernfalls darf die Krankenkasse während dieser Lücken kein Krankengeld zahlen.
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Statt eines Arztbesuchs können Patienten jetzt auch über DeinArzt.digital eine Krankschreibung per Videosprechstunde erhalten. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Der Arzt muss sich einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten verschaffen können.
- Die Erkrankung darf dies nicht ausschließen.
- Der Patient muss der Hausarztpraxis persönlich bekannt sein.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video für maximal sieben Tage ausstellen. Eine Folgebescheinigung ist nur möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat basiert, ist nicht zulässig.
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen krankem Kind per Videosprechstunde
Eltern, die ihrer Arbeit aufgrund der Krankheit ihres Kindes nicht nachkommen können, müssen ihrem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorlegen. Dank DeinArzt.digital ist es nun möglich, diese Krankschreibung durch den Kinderarzt per Videochat ohne Präsenzuntersuchung zu erhalten. Die ärztliche Bescheinigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird anschließend per Post zugestellt. Diese Videokrankmeldung wurde unabhängig von der Corona-Pandemie eingeführt und gilt ohne zeitliche Befristung.
Die eAU und moderne Gesundheitsdienste wie DeinArzt.digital vereinfachen den Prozess der Krankmeldung erheblich und bieten Patienten und Ärzten mehr Flexibilität. Die Zukunft der Krankmeldung ist digital, und das bringt viele Vorteile mit sich. Bleiben Sie gesund!